Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Angebote sind unverbindlich, freibleibend, Zwischenverkauf vorbehalten.

Alle Angaben, die der Makler von Verkäufer- bzw. Vermieterseite erhält, werden vom Makler ohne Verbindlichkeiten weiter gegeben. Sollten diese Irrtümer enthalten, haftet der Makler hierfür nicht.

Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf- oder Mietvertrages, ist die ortsübliche Nachweis- bzw. Vermittlungsgebühr zzgl. Mehrwertsteuer zu zahlen.

Die Maklerprovision ist beim Vertragsabschluss verdient und zahlbar.

Unsere Angebote dürfen nicht ohne unsere schriftliche Einwilligung an Dritte weitergegeben werden.

Zuwiderhandlung verpflichtet zur Schadensersatzleistung in Höhe der ortsüblichen Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision.

Eine von uns schriftlich oder mündlich mitgeteilte Gelegenheit zum Vertragsabschluss
wird , wenn nicht unverzüglich (schriftlich mit Quellenangabe) Widerspruch erfolgt, als bisher unbekannt anerkannt.

Gerichtsstand ist Aachen.

GELDWÄSCHEGESETZ (GWG): 

Als Maklerunternehmen ist Straeten-Immobilien nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

NEUE REGELUNG DER MAKLERPROVISION

Mit der Maklerprovision wird jene Courtage bezeichnet, die der Immobilienmakler für seine Dienste als neutraler Vermittler zwischen dem Käufer und dem Verkäufer einer Immobilie erhält.

Mit dem Beschluss des Bundeskabinetts setzen die CDU/CSU und die SPD das Signal, dass sich künftig Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten der Maklerprosision deutschlandweit je zur Hälfte teilen. Damit verzichtet das Kabinett auf eine Regelung nach dem sogenannten Bestellerprinzip, bei dem jene Partei die Maklercourtage zu tragen hat, die auch den Immobilienmakler beauftragt hat.

Die Rolle des Maklers wird gestärkt als fairer Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und führt zu einer spürbaren Entlastung privater Immobilenkäufern.

In der Praxis beträgt die Provision in Deutschland zwischen 3% und 7% des Verkaufspreises der Immobilie. Mit der neuen Regelung wird diese Courtage künftig fair und Bundesweit einheitlich zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Sowohl Verkäufer als auch Käufer profitieren von der Kostenteilung, die das neue Gesetz zur Maklerprovision vorsieht. Durch das faire Aufsplitten der Maklercourtage können sie sich einer neutralen und professionellen Beratung gewiss sein, die im Sinne beider Parteien gleichermaßen agiert.